Allgemeine
Geschäfts
Bedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der EVENTLINE GmbH (nachfolgend «EVENTLINE») und ihren Kunden (nachfolgend «KUNDE») betreffend die Vermietung von Räumen, technische Planung, Betreuung und Durchführung von Veranstaltungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Mit der Buchung oder Unterzeichnung einer Offerte erkennt der KUNDE diese Bedingungen an.
2. Offerten und Angebote
Sämtliche Offerten der EVENTLINE GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Offerten sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Die Verfügbarkeit von Personal, Räumlichkeiten, Technik und Mietmaterial bleibt bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung vorbehalten.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung einer Offerte oder einer schriftlichen Buchungsbestätigung durch EVENTLINE zustande.
Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch EVENTLINE.
4. Preise und Zusatzkosten
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Transportkosten, Parkgebühren, Übernachtungen, Spesen, Fremdleistungen sowie behördliche Gebühren werden separat verrechnet, sofern diese nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind.
Änderungen der Kundenanforderungen oder zusätzliche Leistungen nach Vertragsabschluss werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
5. Mietbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Sämtliches Mietmaterial bleibt uneingeschränkt Eigentum der EVENTLINE GmbH.
Das Mietmaterial gilt bei Übergabe als geprüft, vollständig und funktionstüchtig.
Der KUNDE verpflichtet sich zu einem sorgfältigen Umgang mit sämtlichem Mietmaterial.
Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe am Mietmaterial dürfen ausschliesslich durch EVENTLINE oder von EVENTLINE autorisierte Personen vorgenommen werden.
Logos, Beschriftungen oder Eigentumskennzeichnungen dürfen weder entfernt noch verändert werden.
6. Mietdauer und Rückgabe
Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich.
Wird Mietmaterial nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer automatisch bis zur effektiven Rückgabe.
EVENTLINE ist berechtigt, zusätzliche Mietkosten sowie allfällige Folgekosten oder Umsatzausfälle aufgrund verspäteter Rückgabe in Rechnung zu stellen.
Eine vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung.
7. Pflichten des KUNDEN
Der KUNDE informiert EVENTLINE rechtzeitig über sämtlichen relevanten Rahmenbedingungen der Veranstaltung.
Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen und Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden.
Der KUNDE gewährleistet den sicheren Zugang zu Veranstaltungsort und Infrastruktur.
Der KUNDE stellt EVENTLINE von Ansprüchen Dritter frei, welche aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des KUNDEN entstehen.
8. Personal, Verpflegung und Arbeitsrecht
Die Personalplanung basiert auf den Angaben in der Offerte.
Zusätzliche Arbeitsstunden werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
Der KUNDE stellt dem eingesetzten Personal während der Einsatzdauer angemessene Verpflegung und alkoholfreie Getränke zur Verfügung.
Erfolgt keine Verpflegung durch den Kunden, kann EVENTLINE eine Verpflegungspauschale von CHF 35.– pro Person für Mittagessen und CHF 40.– pro Person für Abendessen verrechnen.
Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Arbeitsgesetzes.
9. Stornierungsbedingungen
Bei einer Annullierung durch den Kunden werden folgende Kosten fällig:
mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%
30 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25%
20 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%
10 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75%
weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%
des vereinbarten Gesamtbetrages.
Bereits erbrachte Leistungen, Sonderanfertigungen, Fremdleistungen oder speziell beschaffte Materialien werden unabhängig vom Annullierungszeitpunkt vollumfänglich verrechnet.
10. Haftung, Verlust und Versicherung
Der KUNDE haftet für sämtliche Schäden am Mietmaterial, an Gebäuden, Einrichtungen und technischen Anlagen, die durch ihn, seine Mitarbeitenden, Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden.
Beschädigtes oder verlorenes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die Versicherung des Mietmaterials gegen Diebstahl, Verlust, Beschädigung und Vandalismus ist ab Übergabe bis zur Rückgabe Sache des KUNDEN.
EVENTLINE haftet nicht für persönliche Gegenstände, Wertsachen oder Garderobe von Gästen.
Die Haftung von EVENTLINE für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrüche wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
11. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, haften die Parteien nicht für daraus entstehende Schäden.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
Naturereignisse
Pandemien
Epidemien
behördliche Verbote oder Anordnungen
Stromausfälle
Streiks
Krieg
Terrorismus
technische Infrastrukturausfälle
sowie andere unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien.
12. Medien, Urheberrechte und Referenzen
Der KUNDE ist für sämtliche Rechte und Lizenzen an verwendeten Medien verantwortlich.
SUISA-, BAKOM-, Lärmschutz- und weitere gesetzlich vorgeschriebene Bewilligungen liegen ausschliesslich in der Verantwortung des KUNDEN.
Der KUNDE hält EVENTLINE gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos.
EVENTLINE ist berechtigt, Bild-, Video- und Tonaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen als Referenz für Marketingzwecke auf Website, Social Media oder in Präsentationen zu verwenden, sofern der Kunde nicht vor Veranstaltungsbeginn schriftlich widerspricht.
13. Gewährleistung
Beanstandungen sind EVENTLINE innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Durchführung der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gelten die Leistungen als genehmigt.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Basel-Stadt.